Als erfahrener Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, sowie testierter Testamentsvollstrecker, bietet Herr Rechtsanwalt Jörg Carsten Becker seinen Klienten und Klientinnen seit Gründung seiner Kanzlei in den 1990er Jahren eine fundierte Beratung in allen Fragen um das Erbrecht, sowie deren Vertretung von und außerhalb des Gerichts.
Dazu gehört unter anderem die Gestaltung von Testamenten, die Auslegung von Testamenten, gerichtliche Erbprozesse, außergerichtliche Erbauseinandersetzungen und Angelegenheiten im Kontext des Pflichtteilsrechts.
Herr Becker ist darüber hinaus im Jagdrecht tätig und hält regelmäßig Referate zu erbrechtlichen Belangen für Organisationen wie der Christoffel Blindenmission oder auch UNICEF Deutschland.
Aufgrund seiner herausragenden Qualifikation im Erbrecht weist das Institut für Erbrecht e.V. Rechtsanwalt Becker als empfohlenes Mitglied aus.
Wenn Sie Hilfe im Bereich Erbrecht, Familienrecht oder Jagdrecht suchen, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren. Er steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem umfangreichen Fachwissen zur Verfügung.